– Unfallschäden an Automobilen begutachten um Schadenersatz bei der Versicherung geltend zu machen.
– voraussichtl. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert verbindlich ermitteln und festlegen.
– den Geschädigten fachgerecht und umfangreich beraten, damit er nicht übers Ohr gehauen wird.
– Bei unklarer Schuldfrage den Unfallgergang rekonstruieren und gerichtsfest begutachten.
Als eingetragenes Mitglied stehe ich für die Achtung und Würde des Menschen und den Erhalt der freien Meinung sowie der körperlichen Unversehrtheit. Massnahmen und Regeln, welche diesen Grundsätzen widersprechen, setze ich nur unter behördlichem Zwang und zur Wahrung meiner wirtschaftlichen Existenz um.